Wer übernimmt die Kosten?

 

Meine Praxis ist eine Privatpraxis mit der Möglichkeit zur Kostenerstattung. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte
Auch wenn ich keine kassenärztliche Zulassung habe, besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu beantragen. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen dieses Verfahrens. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und berate Sie zu den notwendigen Schritten. Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme bewilligt, kann die Behandlung in meiner Praxis beginnen.

Privat Versicherte, Beihilfe
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen abgedeckt sind und ob ein Antrag erforderlich ist. So stellen Sie sicher, dass die Kostenübernahme reibungslos erfolgt.

Selbstzahler
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit dass Sie die Psychotherapie für Ihr Kind selbst bezahlen.  Auch hierbei richten sich die Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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